Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betreiber von Speedy-Shuttle ist Muhtar Cüneyt, in den hier nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen vereinfacht Speedy-Shuttle genannt. Speedy-Shuttle, Mietwagenbetreiber gemäß §49 PBefG und stellt mit der Webseite: www.speedy-shuttle.de ein Portal zur Preisermittlung und Buchung von Transferfahrten mit eigenen, von Speedy-Shuttle betriebenen und zu vermittelnden Mietwagen/Taxen zur Verfügung. Dazu stehen Eingabe- und Angebotsausgabefunktionen, mit den entsprechenden Erklärungen, zur Preisermittlung und anschließenden Transferbuchung bereit. Die Anwendung der Funktionen steht ausschließlich im Internet zur Verfügung, wozu der Anwender auf seine Kosten einen Internetanschluss betreibt. Für Funktionen von Internetverbindungen oder Störungen der Webseite übernimmt Speedy-Shuttle keine Haftung.

1. Angebotsannahme

Das durch die Informationseingabe ermittelte Transferangebot wird durch den Fahrgast direkt durch Absendung der Buchung angenommen werden. Diese Buchung gilt von Speedy-Shuttle als angenommen, wenn die Annahme schriftlich, per E-Mail oder FAX innerhalb 6 Stunden bestätigt wurde. An dieses bestätigte Angebot hält sich Speedy-Shuttle bis zur Leistungserbringung, längstens 2 Monate ab Angebotsdatum, gebunden. Zwischenzeitliche Auftragsänderungen durch den Auftraggeber erfordern ein neues Angebot mit entsprechender Bestätigung. Durch die Bestellung (Telefonisch, SMS oder per E-Mail) entsteht der nachfolgende Beförderungsvertrag. Der Kunde akzeptiert damit nachfolgende AGB (Außer Punkte verstoßen gegen geltendes Recht) uneingeschränkt.

2. Stornierung

Der Auftraggeber kann die verbindliche Buchung bis 24 Stunden vor dem beabsichtigten Leistungszeitpunkt kostenfrei stornieren. Stornierungen bis 3 Stunden vor dem beabsichtigten Leistungszeitpunkt verpflichten den Auftraggeber zur Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Fahrpreises. Danach beträgt die Stornogebühr 100% des vereinbarten Fahrpreises. Stornierungen müssen schriftlich (E-Mail/FAX) erfolgen und werden von Speedy-Shuttle bestätigt.

3. Fahrpreiszahlung

Skontobarpreis:
Der vereinbarte Fahrpreis ist, als "Skontobarpreis" ermäßigt und nach abgeschlossener Leistungserbringung, an Speedy-Shuttle oder dessen Beauftragte, sofort fällig und in bar zahlbar.

Kreditierte Aufträge:
Sind Fahrpreiszahlungen auf Rechnung vereinbart, so sind Rechnungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum in der Höhe des "Skontobarpreises" fällig und zahlbar. Bei Inanspruchnahme von Zahlungsfristen bis 20 Tage ab Rechnungsdatum werden Fahrpreise in Rechnungen als "kreditierter Fahrpreis" ausgegeben und sind spätestens zu diesem Zeitpunkt fällig. Zahlungseingänge ab dem 21. Tag gelten als Zahlungsverzug und werden zuzüglich 5,00 EUR je Mahnung als Kosten für Mahnung, zuzüglich Verzugszinsen, auf den geschuldeten Gesamtbetrag fällig.

4. Haftung, Schadenersatz, Schadenersatzansprüche

Gepäckbeförderung:
Gepäck von Fahrgästen wird nur in entsprechenden Stauräumen von Fahrzeugen befördert. Die jeweiligen Fahrer gehen dabei mit Sorgfalt vor. Für eventuelle Beschädigungen an Gepäck oder Inhalt übernimmt Speedy-Shuttle oder dessen Beauftragte keine Haftung.

B Haftung:
Jegliche Haftung bzgl. Beförderung Vertrags (beispielsweise Verkehr, defektes Fahrzeug, usw.) wird hiermit ausgeschlossen, außer es handelt sich um Vorsatz.

Verspätungen:
Jeweilige Bestellzeiten im Rahmen eines bestätigten Angebotes gelten als verbindlich. Speedy-Shuttle oder dessen Beauftragte übernehmen keine Haftung bei Verspätungen durch Verkehrsbehinderungen, Unwetter oder Unfälle, die vor oder während des Transfers eintreten. Im Übrigen bleibt ein Schadenersatz in der Höhe begrenzt, der für einen Ersatztransport mit gleichem Verkehrsträger aufzuwenden wäre, der für die Reststrecke in Anspruch genommen werden muss und über dem Fahrpreis liegt, der mit Speedy-Shuttle vereinbart wurde.

Wartezeiten:
Wartezeiten sind bis zu einer Dauer von 15 Minuten ab vereinbarter Bestellzeit bis zur tatsächlichen Abfahrtzeit im Fahrpreis enthalten. Ab diesem Zeitpunkt bleibt es Speedy-Shuttle oder dessen Beauftragten vorbehalten einen Aufschlag auf den Fahrpreis in Höhe von 6,00 EUR (inkl. 19% MwSt.) für jede angefangenen 15 Minuten zu erheben.

Flughafenabholungen:
Durch Angabe der planmäßigen Ankunftszeit wird Speedy-Shuttle die Abholung vordisponieren. Da Flugankunftszeiten abweichen können, kann es bei Abholung zu geringfügigen Wartezeiten kommen. Speedy-Shuttle berechnet hierfür keinen Aufschlag umgekehrt steht dem Besteller/Fahrgast keine Minderung zu.

Fahrzeugkategorie:
Steht die vom Fahrgast gewählte Fahrzeugkategorie nicht zur Verfügung, steht es Speedy-Shuttle oder dessen Beauftragten frei ein Fahrzeug einer anderen Kategorie einzusetzen. Dabei werden Fahrzeuge günstigerer Kategorie, nur nach vorheriger Absprache zum Einsatz vorgesehen und mit entsprechendem Preisabschlag in Rechnung gestellt. Für Fahrzeuge höherwertiger Kategorie wird kein Preisaufschlag erhoben. Eine weitere Minderung oder Schadenersatz steht dem Besteller nicht zu.

5. Andere Vereinbarungen - Wirksamkeit - Gerichtsstand

Vereinbarungen, die den hier genannten Geschäftsbedingungen entgegenstehen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Speedy-Shuttle. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die evtl. diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen. Auftragsänderungen, Stornierungen oder sonstige Vereinbarungen sind nur schriftlich gültig. Sie können per Brief, Fax oder PDF-Dokument als Anhang von E-Mails erfolgen.

Wirksamkeit:
Sollte eine Regelung des entstandenen Rechtsgeschäftes oder eine Regelung dieser Geschäftsbedingungen in Teilen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.

Salvatorische Klausel:
Sollte ein Punkt der AGB der gesetzlichen Vorschriften verstoßen, so ist nur diese ungültig und die anderen Punkte bleiben weiterhin Vertragsbestandteil der AGB.

Gerichtsstand:
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Speedy-Shuttle gilt deutsches Recht. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, gilt München als Gerichtsstand vereinbart.

München, Januar 2011